Zians-Haas Rechtsanwälte

Leichtfertige Berufung kann 2.500 € kosten

29.12.2006

Leichtfertige Berufungen können empfindliche Geldbussen mit sich ziehen !

Aussichtslose Berufungsverfahren können ungewünschte Folgen haben...

Wenn eine Berufung gegen ein Urteil eingereicht wird, in dem auf eine feste Kassationsrechtsprechung verwiesen wird, ist dies leichtfertig und gesellschaftlich nicht tragbar. 

Die in Artikel 1072bis des Gerichtsgesetzbuches vorgesehene Geldstrafe dient dazu, den Schaden zu vergüten, der dem Rechtssystem im Allgemeinen beigefügt wird zu vergüten. Das Gericht Erster Instanz MECHELEN (Urteil vom 30.5.2006) hat vor kurzem geurteilt, dass durch leichtsinnig eingereichte Rechtsmittel das gute Funktionieren des Rechtssystems in Frage stellen, da dadurch die begrenzten Mittel der Justiz dadurch fehlgeleitet werden, da die Justiz sich dann mit einer "unnötigen" Akte befassen muss, obschon andere Akten dies eher verdient hätten. In dem besagten Urteil wurde der Berufungskläger wegen der leichtfertig eingereichten Berufung zur Zahlung einer Geldbusse von 2.500 € verurteilt.

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