Zians-Haas Rechtsanwälte

Höhere Verzugszinsen bei unbezahlten Rechnungen

01.11.2006

Höhere Zinsen bei Zahlungsrückstand

Ab dem 1.7.2006 sind von Rechts wegen 10 % Zinsen fällig, wenn Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt worden sind.

Bislang belief sich dieser Zinssatz auf 9,5 %. Es handelt sich dabei um Rechnungen, die zwischen Unternehmen oder an die öffentlichen Behörden ausgestellt werden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nicht. Damit die Zinsen ihren Lauf nehmen, ist keine Mahnung erforderlich.

Abweichungen nach oben oder nach unten sind auf Grund von Sondervereinbarungen möglich.

<< zurück