Zians-Haas Rechtsanwälte

Kassationsentscheid zur Verantwortung des Gesetzgebers

07.11.2006

Haftung des Staates : Entscheid vom 28. September 2006 sorgt für juristisches Erdbeben

Ein Opfer eines medizinischen Fehlers wollte die Odyssee vor den Gerichten nicht auf sich sitzen lassen und zog in einem getrennten Verfahren gegen den Staat vor Gericht. Sie warf dem belgischen Gesetzgeber vor, daran Schuld zu sein, dass das Verfahren bereits über 15 Jahre dauerte und dass ein Ende noch nicht absehbar sei.

Nunmehr bestätigte der Kassationshof die Verurteilung des belgischen Staates zu Schadenersatz für die unannehmbar lange Prozedur. Dem Gesetzgeber wurde dabei keine allgemeine Immunität zuerkannt. Vielmehr wurde festgestellt, dass er es unterlassen habe, die Voraussetzungen zu schaffen, dass der föderale öffentliche Dienst (FÖD) der Justiz seiner Aufgabe gerecht werden kann und dies vor allem vor dem Hintergrund des Artikel 6.1 der europäischen Menschenrechtskonvention, der die Staaten verpflichtet, den Rechtssuchenden zu garantieren, dass ihre Rechtsache innerhalb einer angemessenen Frist abgeurteilt wird.

Somit ist die Verantwortung des belgischen Staates gegeben, was einem wahren Erdbeben gleich kommt und sicherlich eine Reihe von Klagen gegen den Gesetzgeber nach sich ziehen wird.

<< zurück