Zians-Haas Rechtsanwälte

Diebstahl zwischen Lebensgefährten - straffrei ?

28.09.2007

Zwischen Eheleuten ist Diebstahl straffrei. Der Verfassungsgerichtshof hat am 19. September 2007 darüber zu urteilen gehabt, ob dies auch für Lebensgefährten gilt.

Das Strafgesetzbuch sieht eine Straffreiheit für Diebstähle zwischen Eheleuten vor. Zivilrechtlich muss der Schaden jedoch geregelt werden. Der Gesetzgeber hat diese Straffreiheit vorgesehen, um den "Familienfrieden" nicht unnötig zu stören.

Da in immer mehr Gesetzen eine Gleichstellung zwischen verheirateten und verheirateten Paaren vorgenommen worden ist, stellte sich die Frage, ob es diskriminierend ist, keine Straffreiheit bei einem Diebstahl zwischen Lebensgefährten einzuräumen.

Der Verfassungsgerichtshof hat am 19.9.2007 verneinend auf diese Frage geantwortet. Wenn es also zu einem Diebstahl zwischen Lebensgefährten kommt, muss somit nach wie vor mit einer strafrechtlichen Verurteilung gerechnet werden. Der Verfassungsgerichtshof ging davon aus, dass lediglich bei verheirateten Paaren eine Straffreiheit berechtigt sei, da die ehelichen Beziehungen genauer und strikter vom Gesetz her geregelt seien.

<< zurück