Zians-Haas Rechtsanwälte

Strafe für den angetrunkenen Fahrradfahrer : Führerscheinentzug ?

24.10.2007

Am 24. Oktober 2007 musste der belgische Verfassungsgerichtshof darüber urteilen, ob ein Fahrverbot zu Lasten des Fahrradfahrers gegen die Verfassung verstößt.

Ausgangspunkt der Akte war der Fall eines Fahrradfahrers, der bei einer Alkoholkontrolle positiv getestet worden war. Da diese Person einen Führerschein für ein Fahrzeug besaß, hatte sie neben der eventuellen Geld- und Gefängnisstrafe ebenfalls einen Führerscheinentzug befürchtet. Auf seine Anfrage hin hat das Polizeigericht in Mechelen eine Vorfrage an den Verfassungsgerichtshof gestellt. Gegenstand dieser Anfrage war es zu bestimmen, ob der Behandlungsunterschied zwischen einem Fahrradfahrer, der einen Führerschein besitzt, und demjenigen, der nicht Inhaber eines Führerscheins ist, mit dem Gleichheitsprinzip der Verfassung zu vereinbaren ist. In der Tat hat nur der Fahrradfahrer, der einen Führerschein besitzt, einen Führerscheinentzug zu befürchten...

Der Verfassungsgerichtshof ging jedoch davon aus, dass der festgestellte Behandlungsunterschied nicht gegen die Verfassung verstoße. Zum einen könne der Führerscheinentzug sich rechtfertigen, da damit Verkehrunfälle verringert werden könnten. Zum anderen sei der Führerscheinentzug nicht automatisch, da ein Richter die Möglichkeit habe, den Führerscheinentzug auf gewisse Fahrzeugkategorien zu begrenzen.

Die Moral der Geschichte : es ist besser zu Fuß zu gehen...

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