Zians-Haas Rechtsanwälte

Verjährung von GSM-Rechnungen : 5 Jahre

22.01.2007

Der Schiedshof hat am 17. Januar 2007 geurteilt, dass die fünfjährige Verjährungsfrist auch für Handykosten gilt, da das Gesetz ansonsten verfassungswidrig sei.

Der Schiedshof musste entscheiden, ob Artikel 2277 des Zivilgesetzbuches sich auch auf die Handyabrechnungen bezieht. Diese gesetzliche Bestimmung sieht eine Verjährung für eine Reihe von Schulden vor, ohne dass jedoch ausdrücklich Handyrechnungen erwähnt werden.

Der Schiedshof hat geurteilt, dass Artikel 2277 des Zivilgesetzbuches nur dann verfassungskonform ist, wenn sein Anwendungsbereich sich ebenfalls auf die periodischen Rechnungen der Handyanbieter bezieht.

Es muss jedoch angenommen werden, dass kaum ein Anbieter mehr als fünf Jahre bis zur Gerichtsklage wartet...

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