Zians-Haas Rechtsanwälte

Mietrecht : kein getrenntes Schlichtungsverfahren mehr

24.07.2008

Das Gesetz vom 18.6.2008 wurde am 14.7.2008 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Mit einem Gesetz vom 24. Dezember 2002 wurde es zur Pflicht gemacht, vorab ein Schlichtungsverfahren vor dem Friedensgericht einzureichen, wenn Miete eingefordert oder eine Ausweisungsklage eingeklagt werden sollte.

So wie dies schon vorausgesagt worden war, hat dies nur zu einer unnötigen administrativen Last und zu kaum nennenswerten Regelungen geführt. Vermieter haben diese Regelung wiederholt beanstandet, da ihnen dadurch nur Zeit verloren ging und die - oft uneintreibbaren - Mietschulden nur anwuchsen.

Nunmehr wurde Prozedurrecht in Mietsachen novelliert. Der Friedensrichter kann jetzt direkt, ohne vorheriges Schlichtungsverfahren, mit Klagen in Mietsachen befasst werden. Dennoch soll der Richter versuchen, die Parteien zu versöhnen. Sollte dies nicht möglich sein oder falls die beklagte Partei nicht zum Verfahren erscheint, wird das Verfahren sofort fortgesetzt.

Diese neue Regelung gilt für alle Verfahren, die ab dem 24.7.2008 eingereicht wurden.  Diese neue Schlichtungsverfahren gilt für alle Verfahren, die das Wohnmietrecht betreffen. Bislang galt dies nur falls es die Mietzahlungen oder die Ausweisung aus der Wohnung betraf.

Es bleibt zu hoffen, dass die Friedensrichter diese neue Gesetzeslage pragmatisch auslegen und dass bei klaren Situationen keine Vertagungen auferlegt werden, um Schlichtungen zu "ermöglichen"...

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