Zians-Haas Rechtsanwälte

Trunkenheit am Steuer - keine mildernden Umstände zugelassen

04.03.2008

Verfassungsgerichtshof urteilt, dass der gesetzliche Ausschluss von mildernden Umständen nicht gegen die Verfassung verstößt (Urteil vom 14. Februar 2008)

Der belgische Verfassungsgerichtshof musste darüber urteilen, ob es gegen die Verfassung verstößt, dass bei Trunkenheit am Steuer gesetzlich keine mildernden Umstände vorgesehen sind, was in jedem Fall zu einer Verhängung einer Mindestgeldstrafe und einem Führerscheinentzug von mindestens einem Monat führt.

Bei anderen schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung hat das Gesetz ausdrücklich vorgesehen, dass der Richter mit einer begründeten Entscheidung von dem Führerscheinentzug absehen kann.

Der Verfassungsgerichthof rechtfertigt den Behandlungsunterschied, indem angeführt wird, dass der Gesetzgeber die Absicht hatte, die Trunkenheit am Steuer zu bekämpfen und dass diese als eine der Hauptunfallursachen angesehen wurde. Im Verhältnis zum angestrebten Ziel des Gesetzgebers sei der Ausschluss von mildernden Umständen sachdienlich und nicht unverhältnismäßig.

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