Zians-Haas Rechtsanwälte

Knöllchen vom Arbeitgeber bezahlt...

06.07.2009

Ein Gesetz vom 17. Juni 2009 (Belgisches Staatsblatt vom 26. Juni 2009) verpflichtet den Arbeitgeber in diesem Fall zur Zahlung eines Solidaritätsbeitrags von 33 %.

Bei einer Verkehrsübertretung während der Arbeitszeit ist der Arbeitnehmer im Prinzip zur Zahlung der Geldstrafe verpflichtet.

Da es in der Praxis jedoch häufig so ist, dass letztlich der Arbeitgeber diese Geldstrafe anstelle des Arbeitnehmers zahlt, hat der Gesetzgeber die Erhebung von Sozialabgaben ("Solidäritätsabgabe") in Höhe von 33 % der gezahlten Geldstrafe vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass dies sozusagen mit einer Lohnzahlung gleichzustellen ist... Für den Arbeitnehmer ist dieses "Geschenk" nicht mit Nachteilen verbunden, der Arbeitgeber wird jedoch für dieses "Zugeständnis" in einem gewissen Sinne "bestraft"...

Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2009. Unklar war nur, ob dies auch im Fall eines strafrechtlichen Vergleichs oder einer sofortigen Erhebung gilt. Mit dem Gesetz vom 17. Juni 2009 wurde diese Diskussion definitiv geklärt. Rückwirkend zum 1. Januar 2009 gilt diese Regelung somit auch bei derartigen Zahlungen seitens des Arbeitgebers.

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