Zians-Haas Rechtsanwälte

Lohnpfändungsgrenzen : neue Beträge ab dem 1.1.2009

01.01.2009

Im Belgischen Staatsblatt vom 12.12.2008 wurden die neuen Beträge veröffentlicht.

Auf Grund eines Königlichen Erlasses vom 8. Dezember 2008 (Belgisches Staatsblatt vom 12.12.2008) sind ab dem 1.1.2009 sind folgende Pfändungs- und Abtretungsgrenzen bei Lohnempfängern und Selbständigen zu beachten:

Lohn

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 981 €

0 %

0 €

981 – 1054 €

20 %

14,60 €

1054,O1 – 1162 €

30 %

32,40 €

1162,O1 – 1271 €

40 %

43,60 €

mehr als 1271 €

100 %

Alles

Die Grenzwerte sind um 61 € pro Kind zu Lasten zu erhöhen.

Die Lohnpfändungsgrenzen gelten jedoch nicht, wenn rückständige Alimente eingetrieben werden müssen. Diese Unterhaltsschulden können auf dem vollen Lohn geltend gemacht werden.

Wenn ein Ersatzeinkommen bezogen wird, sind folgende Pfändungsgrenzen zu beachten :

Ersatz-einkommen

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 981 €

0 %

0 €

981,01 – 1054 €

20 %

14,60 €

1054 – 1271 €

40 %

86,80 €

über 1271 €

100 %

alles

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