Zians-Haas Rechtsanwälte

Neue Verpflichtungen für Vermieter von „Kots“

12.10.2010

Ein Dekret vom 22.07.2010, das am 30.08.2010 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Vermieter von „Kots“, die Vorschriften des Wallonischen Wohnungskodex zu beachten.

Dies bedeutet unter anderem, dass er die Sicherheitsvorschriften, die auch schon für alle anderen Wohnungen festgelegt wurden, beachten muss. Darunter fallen unter anderem das Anbringen von Feuermeldern und das Einhalten von Minimalkriterien bezüglich der Elektro- und Gasleitungen.Außerdem muss die Privatsphäre geschützt werden, d.h. dass für die Räume, die nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, die Möglichkeit vorgesehen werden muss, diese abzuschließen.

Wir stehen natürlich bereit ihnen weitere Auskünfte über die einzelnen Kriterien zu geben.

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