Zians-Haas Rechtsanwälte

Haftet Clubpräsident für Steuerschulden?

01.03.2010

Eine V.o.G. (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) mit Ziel, Kinder und Jugendliche aus Immigrantenfamilien die Möglichkeit zum Fußballspielen zu geben, stand vor dem finanziellen aus. Die öffentliche Hand hatte die Zuwendungen gestrichen. Der Verein schlief und keiner kümmerte sich mehr um administrative Verpflichtungen.

Steuerlichen Schulden hatten sich angesammelt, wahrscheinlich auch auf Grund von Besteuerung von Amts wegen, da keine Steuererklärungen mehr eingereicht wurden.

Das Gericht aus Gent musste über den Fall urteilen und entschied, dass der Präsident in unverantwortlicher Weise gehandelt hatte und sicher nicht die gleiche Sorgfalt an den Tag gelegt hat, wie dies ein normaler Vereinsvorsitzender getan hätte.

Dennoch verurteilt das Gericht ihn nicht, da es feststellt, dass die Schulden bereits vor den Versäumnissen bestanden und somit der Fehler des Verantwortlichen des Vereins nicht zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation und damit auch nicht des Gläubigers in Person der Staatskasse geführt hat. Der Fiskus hätte nämlich auf jeden Fall die Steuerschulden nicht eintreiben können, da die Kassen leer waren, weil die Förderung der öffentlichen Hand ausblieb.

Dennoch muss jeder Vereinspräsident gewarnt sein, seinen Verpflichtungen sorgfältig nachzukommen.

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