Zians-Haas Rechtsanwälte

... Schweigen ist Gold

07.10.2010

Es empfiehlt sich, bei Steuerkontrollen Ruhe … und Stille zu bewahren und seine schönsten Erlebnisse nicht dem Internet anzuvertrauen

Vieles, was man gerne seinen Freunden erzählen möchte, hat auch einen fiskalischen Hintergrund.

Wer Einkünfte hat, von denen das Finanzamt besser nichts wissen soll, muss vorsichtig sein, was er auf seiner Internetseite oder über Facebook preisgibt: allzu luxuriöse oder häufige Reisen lassen ein Einkommen vermuten, dass über dem liegt, dass der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung angegeben hat.

Auch wer bei einer Steuerkontrolle allzu gerne redet, kann eine Überraschung erleben:

In einem Fall in Mons wurde bekannt, dass ein Unternehmer sehr günstige Preise für Baumaterial erhalten hat, mit dem er seine Privatwohnung errichtet hat. Als Erklärung gab er an, dass er die günstigen Preise erhalten hat, weil die Lieferanten auch sein Unternehmen beliefern und er deshalb einen guten Preis erhalten konnte.

Dieser Preisnachlass hat die Steuerverwaltung als Vorteil in Natura bewertet, auf den der Unternehmer besteuert wurde. Der Appellationshof Mons hat diese Analyse bestätigt.

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