Zians-Haas Rechtsanwälte

Neue Lohnpfändungsgrenzen ab dem 1.1.2011

01.01.2011

Im Belgischen Staatsblatt vom 16.12.2010 wurden die neuen Beträge veröffentlicht.

Auf Grund eines Königlichen Erlasses vom 8. Dezember 2010 (Belgisches Staatsblatt vom 16.12.2010) sind ab dem 1.1.2010 sind folgende Pfändungs- und Abtretungsgrenzen bei Lohnempfängern und Selbständigen zu beachten:

Lohn

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 1.003 €

0 %

0 €

1.003,01 - 1.077 €

20 %

14,80 €

1.077,01 – 1188 €

30 %

33,30 €

1188,01 – 1300 €.

40 %

44,80 €

mehr als 1.300 €

100 %

Alles

Die Grenzwerte sind um 62 € pro Kind zu Lasten zu erhöhen.

Die Lohnpfändungsgrenzen gelten jedoch nicht, wenn rückständige Alimente eingetrieben werden müssen. Diese Unterhaltsschulden können auf dem vollen Lohn geltend gemacht werden.

Wenn ein Ersatzeinkommen bezogen wird, sind folgende Pfändungsgrenzen zu beachten :

Ersatz-einkommen

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 1003,01 €

0 %

0 €

1.003,01 – 1077 €

20 %

14,80 €

1077,01 – 1.300 €

40 %

89,20 €

über 1.300 €

100 %

alles

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