Zians-Haas Rechtsanwälte

Kassationhof erteilt restriktiver Sicht der Verwaltung eine Abfuhr

30.04.2011

Entscheid des Kassationshofes zum Thema innergemeinschaftlicher Erwerb

Immer wieder verwirft die MWSt-Verwaltung Rechnungen, die mit Befreiung der Mehrwertsteuer auf Grund eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ausgestellt sind, weil der Beweis der Verbringung in den anderen EU-Mitgliedsstaat nicht erbracht ist.
Vor allem bei Verkäufen von PKW ins Großherzogtum Luxemburg ist Vorsicht geboten.
Doch die Haltung der Verwaltung ging dem Kassationshof doch zu weit: Ein Verkauf wurde nicht von der Mahrwertsteuer befreit, weil nicht der Beweis des Verbleibs der Fahrzeuge in Luxemburg erbracht sei.
Dies hat der Kassationshof verworfen.
Schon der Appelationshof hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass sie, sollte es Zweifel an der Verbringung geben, Kontakt mit der Verwaltung des anderen Mitgliedstaates hätte aufnehmen können...

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