Zians-Haas Rechtsanwälte

Verkehrsunfall eines schwachen Verkehrsteilnehmers : Arbeitgeber hat Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung

21.04.2011

Der Kassationshof hat am 7. Februar 2011 dem Arbeitgeber ein Regressrecht zuerkannt.

Dieser Entscheid kam etwas überraschend, da der Verfassungsgerichtshof erst am 28. Oktober 2010 entschieden hatte, dass das Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz nicht verfassungswirdrig ausgelegt werde, wenn der Begriff der automatisch zu entschädigenden Person in dem Sinne ausgelegt würde, dass damit keine juristischen Personen gemeint sind. Dieser vermeintliche Widerspruch hat damit zu tun, dass es dem Verfassungsgerichtshof nicht obliegt, die gesetzliche Interpretation des Tatsachenrichters zu bewerten. Mit anderen Worten : in dem Urteil vom 28. Oktober 2010 war die Fragestellung anders formuliert. Auf jeden Fall ist nunmehr klar, dass der Arbeitgeber eines "schwachen" Verkehrsteilsnehmers (z.B. Fussgänger) automatisch Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung hat, selbst wenn dieser Arbeitnehmer den Unfall verursacht haben sollte.

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