Zians-Haas Rechtsanwälte

Rauchen verboten – Bald auch in Cafés und Glückspieleinrichtungen

19.03.2011

Durch einen Entscheid vom 15.03.2011 hat der belgische Verfassungsgerichtshof das Rauchen in Wirtschaften und Glückspieleinrichtungen verboten, auch wenn in diesen keine Nahrungsmittel verkauft werden.

Rauchen schadet Ihrer Gesundheit!
Durch einen Entscheid vom 15.03.2011 hat der belgische Verfassungsgerichtshof das Rauchen in Wirtschaften und Glückspieleinrichtungen verboten, auch wenn in diesen keine Nahrungsmittel verkauft werden.
Dieses Verbot gilt allerdings erst ab dem 01.07.2011, um den Inhabern die Möglichkeit zu geben, sich dementsprechend einzurichten. Bis dahin gilt das Rauchverbot nur für Gaststätten,  in denen auch Nahrungsmittel verkauft werden oder die einem Sportkomplex angehören.

Der Verfassungsgerichtshof empfand, dass der Unterschied zwischen Einrichtungen, in denen Nahrungsmitteln verkauft werden, und Einrichtungen, in denen dies nicht der Fall ist, nicht berechtigt ist, auch wenn deren Öffnungszeiten sich unterscheiden, da der schädliche Einfluss des Rauches in beiden Fällen gleich bleibt.

Die Tatsache, dass Nahrungsmittel verkauft werden oder nicht, hat laut Verfassungsgerichtshof daher auch keinen Einfluss auf die Gesundheitsrisiken.

Außerdem seien die Cafés für den Verfassungsgerichtshof durch dieses Rauchverbot nicht beeinträchtigt, da höchstens die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Einrichtungen die Konkurrenz beeinträchtigen bzw. verfälschen könnte. Die Erfahrung aus dem Ausland habe im Übrigen gezeigt, dass der Besuch der Horeca-Einrichtungen durch dieses Rauchverbot nicht sinkt, sondern eher neue Nicht-Raucher-Kunden anlocke.

Es genügt also auch nicht, dass man eine „Raucherecke“ einrichtet.

Allerdings ist weiterhin erlaubt, Rauchzimmer einzurichten, wenn diese mit einer Lüftung versehen sind, die den Rauch genügend entfernt. In diesen Zimmern dürfen allerdings keine Getränke serviert, allerdings wohl von Kunden mitgenommen werden.

Das Rauchen ist also, ab dem 01.07.2011, in für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumen verboten.

Allerdings muss an dieser Stelle bemerkt werden, dass nur der Gesetzgeber Strafen für die Übertretung dieses Rauchverbots einführen kann. Es bleibt also abzuwarten, wie schnell auf diesen Entscheid reagiert wird.

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