Zians-Haas Rechtsanwälte

Neuerung bei der Steuererklärung: Verpflichtete Angabe einer Lebensversicherung im Ausland

22.05.2013

Welche Folgen drohen, wenn ich diese Angaben nicht mache?

Die neuen Steuererklärungen für das Steuerjahr 2013, Einkommen 2012 sieht vor, dass Lebensversicherungen, die im Ausland angelegt sind, von in Belgien wohnenden Personen in deren Erklärung angegeben werden müssen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der Vergangenheit Lebensversicherungsverträge dazu genutzt wurden, die Herkunft des Kapitals, das der Versicherungszahlung zu Grunde liegt, zu verschleiern.
Aber in den meisten Fällen geht es um völlig „sauberes“ Geld, dass im Rahmen des freien Kapitalverkehrs im Ausland angelegt wurde. Grob vereinfacht gesagt sind nach belgischem Einkommensteuergesetz Erträge aus Versicherungen mit einer Laufzeit von mehr als acht Jahren steuerfrei. Warum sollten also bei Verträgen, die in einem oder ein paar Jahren auslaufen noch eine Meldung in der Steuererklärung gemacht werden?
Bei einer Nichterklärung setzt sich der Steuerpflichtige einer verlängerten Besteuerungs- und Nachforschungsfrist seitens der Verwaltung aus. Diese kann bis zu sieben Jahre im Nachhinein noch besteuern. Wenn der Vertrag also nicht gemeldet wurde und seit z.B. 2008 läuft, so kann der Fiskus noch bis 2015 nachfragen, woher das dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Kapital her stammt.  
Generell ist jedem, der Kapital im Ausland angelegt hat, zu raten, sich den Beweis vorrätig zu halten, dass er dieses Geld seit mehr als sieben Jahren besitzt. Damit kann er die legale Quelle des Geldes zumindest bis zur Verjährungsfrist beweisen.

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