Neuerung bei der Steuererklärung: Verpflichtete Angabe einer Lebensversicherung im Ausland
22.05.2013
Welche Folgen drohen, wenn ich diese Angaben nicht mache?
Die neuen Steuererklärungen für das Steuerjahr
2013, Einkommen 2012 sieht vor, dass Lebensversicherungen, die im Ausland
angelegt sind, von in Belgien wohnenden Personen in deren Erklärung angegeben
werden müssen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der
Vergangenheit Lebensversicherungsverträge dazu genutzt wurden, die Herkunft des
Kapitals, das der Versicherungszahlung zu Grunde liegt, zu verschleiern.
Aber in den meisten Fällen geht es um völlig „sauberes“
Geld, dass im Rahmen des freien Kapitalverkehrs im Ausland angelegt wurde.
Grob vereinfacht gesagt sind nach belgischem
Einkommensteuergesetz Erträge aus Versicherungen mit einer Laufzeit von mehr
als acht Jahren steuerfrei.
Warum sollten also bei Verträgen, die in einem
oder ein paar Jahren auslaufen noch eine Meldung in der Steuererklärung gemacht
werden?
Bei einer Nichterklärung setzt sich der
Steuerpflichtige einer verlängerten Besteuerungs- und Nachforschungsfrist
seitens der Verwaltung aus. Diese kann bis zu sieben Jahre im Nachhinein noch
besteuern.
Wenn der Vertrag also nicht gemeldet wurde und
seit z.B. 2008 läuft, so kann der Fiskus noch bis 2015 nachfragen, woher das
dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Kapital her stammt.
Generell ist jedem, der Kapital im Ausland
angelegt hat, zu raten, sich den Beweis vorrätig zu halten, dass er dieses Geld
seit mehr als sieben Jahren besitzt. Damit kann er die legale Quelle des Geldes
zumindest bis zur Verjährungsfrist beweisen.