Zians-Haas Rechtsanwälte

Neue Strafen für Übertretungen der Straßenverkehrsordnung

10.03.2013

Das Gesetz über die Straßenverkehrspolizei unterscheidet zwischen Verkehrsübertretungen ersten, zweiten, dritten und vierten Grades.
Ab dem 01.03.2013 ist die Liste der Übertretungen um 5 Übertretungen zweiten Grades reicher. Darüber hinaus werden 14 andere Übertretungen mit höheren Bußgeldern bestraft, da sie nun zu den Verkehrsübertretungen dritten Grades gehören.

Die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die die die Sicherheit von Personen indirekt gefährden, und Verstöße, die darin bestehen, Parkerleichterungen für Personen mit Behinderung unrechtmäßig zu nutzen, sind Übertretungen zweiten Grades und werden mit einer Geldbuße von 20 bis zu 250 EUR geahndet.

Seit dem 01.03.2013 gehören die folgenden Übertretungen zu dieser Kategorie:

-Verstoß gegen die Verpflichtung, einen Sicherheitsgurt als Fahrer oder Fahrgast eines Autos zu tragen;

-Verstoß gegen die Verpflichtung, einen Sicherheitsgurt als Fahrer oder Fahrgast eines anderen motorisierten Fahrzeugs zu tragen;

-Verstoß gegen die Verpflichtung, den Sicherheitsgurt korrekt zu tragen, sodass dessen Funktionsweise nicht beeinträchtigt ist;

-Verstoß gegen die Verpflichtung, nicht mehr Fahrgäste als die Anzahl Sitze, die mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind, zu befördern;

-Verstoß gegen die Verpflichtung, die mit einem Sicherheitsgurt versehenen Sitze vorzugsweise zu besetzen.

Diese Verstöße gehörten vorher zu den Übertretungen ersten Grades und wurden mit einer Geldbuße von 10 bis zu 250 EUR geahndet.

Die Übertretungen dritten Grades werden als Verstöße, die die Sicherheit von Personen direkt gefährden, und als Verstöße, die darin bestehen, einen Befehl eines befugten Bediensteten zu missachten, definiert. Diese Verstöße werden mit einer Geldbuße von 30 bis zu 500 EUR geahndet.

Seit dem 01.03.2013 gehören die Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, die sich auf das Tragen eines Sicherheitsgurtes für Kinder und auf Kindersitze beziehen, zu der dritten Kategorie.

Folgende Verpflichtungen und deren Übertretungen sind unter anderen betroffen:

-Minderjährige, die kleiner als 135 cm sind, müssen in einem Kindersitz Platz nehmen, der den Sicherheitsvorschriften entspricht;

-Kinder unter 3 Jahre müssen immer einen Sicherheitsgurt tragen

-Minderjährige, die kleiner als 135 cm sind, dürfen nicht auf den vorderen Sitzen Platz nehmen, wenn diese nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind;

-Auf Mopeds oder Motorräder dürfen Kinder zwischen 3 und 8 Jahren nur auf Sitzen, die den Sicherheitsvorkehrungen entsprechen, Platz nehmen;

-Sitze, die mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind, müssen vorzugsweise von Minderjährigen, die kleiner sind als 135cm, genutzt werden,

-….

Es zeigt sich somit, dass der Gesetzgeber bezüglich der Sicherheitsvorschriften strenger geworden ist, und so versucht, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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