Zians-Haas Rechtsanwälte

Neue Lohngrenzen ab dem 1.1.2015

22.12.2014

Das Gesetz über Arbeitsverträge sieht vor, dass die Anwendung gewisser seiner Bestimmungen von einem definierten Jahresbruttogehalt abhängt. Die im Gesetz erwähnten Beträge werden jedes Jahr zum ersten Januar erwähnt. Im Belgischen Staatsblatt vom 9.12.2014 wurden die neuen Beträge veröffentlicht.

Zum 1.1.2015 bedeutet dies, dass die gesetzlichen Basisbeträge derzeit wie folgt lauten :

Basisbetrag

Betrag ab dem 1.1.2015

16.100 €

33.203 €

32.200 €

66.406 €

Im Prinzip kann ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag ab dem 1.1.2015 nur dann rechtswirksam vereinbart werden, wenn das Jahresbruttogehalt 66.406 € übersteigt.

Eine gültige Schulungsklausel setzt eine Mindestgehalt von 33.203 € voraus.

Bei der Berechnung der Kündigungsfristen haben die Lohngrenzen mit der Reform des Kündigungsrechts , das seit dem 1.1.2014 in Kraft ist, ihre Wichtigkeit verloren.  

 

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