Zians-Haas Rechtsanwälte

Wer zahlt die Mehrwertsteuer, wenn ein Schwarzverkauf auffliegt?

10.02.2016

Käufer nicht vor späteren Forderungen des Verkäufers sicher.

Was passiert, wenn zwei Unternehmen ein Schwarzgeschäft abschließen und das Ganze fliegt auf?

Die Steuerverwaltung kann dann die Mehrwertsteuer auf dieses Geschäft beim Verkäufer einfordern.

Dieser muss die Steuer zahlen, obwohl er sie nie erhalten hat.

Hat er das Recht diese Steuer gegen den Käufer einzufordern?

 

Bislang wurde in solchen Fällen der lateinische Grundsatz „Nemo auditur suam turpitudinem allegans“ ins Feld geführt; frei übersetzt: Niemand findet Gehör, der sich auf seine eigene Schändlichkeit beruft.

 

Der Appellationshof Gent entschied, dass der Verkäufer sich auf den Kaufvertrag berufen konnte, um die Mehrwertsteuer als Zusatzkosten des Verkaufs auf Basis von Art. 1593 ZGB einzufordern.

 

Der Käufer wurde in seinem Antrag abgewiesen, ihm einen Schadenersatz in Höhe der Mehrwertsteuer zuzusprechen, da er diese nicht hat zurückfordern können. Der Hof antwortete, dass kein Element der Akte beweist, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt nach einer Rechnung gefragt hat, im Gegenteil: die Absicht, den Kauf zu verschleiern war bei den Vertragspartnern deutlich.

Hätte der Käufer zeitig auf einer Rechnung bestanden, hätte er die Vorsteuer geltend machen können…

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