Steuersenkung auf private Nutzung von digitalem Betriebsvermögen
30.12.2017Kleines Geschenk zum Jahresanfang: Steuersenkung auf geldwerte Vorteile bei privater Nutzung von digitalem Betriebsvermögen
Durch Abänderung des K.E. zur Ausführung des EStGB, werden die zu versteuernden Vorteile für die Nutzung von Computer, Mobiltelephon etc. ab 2018 gesenkt.
Wer ein Gerät aus dem Betriebsvermögen privat nutzt, muss darauf einen Vorteil versteuern. Dieser geldwerte Vorteil wird oft pauschal veranschlagt. Im Laufe der Zeit sind diese Geräte aber billiger geworden.
Zeitgleich mit der neuen Tabelle werden auch die Beträge für die Berechnung der Sozialabgaben angeglichen. Es gilt somit in Zukunft ein gleicher Tarif, was vorher nicht unbedingt der Fall war.
Die neue Tabelle sieht wie folgt aus (Basis der Besteuerung oder Sozialabgaben auf Jahresebene):
|
Steuer bislang |
Sozialabgaben bislang |
ab 2018 |
PC oder Laptop |
180 € |
180 € |
72 € je Apparat |
Tablet |
reeller Wert |
reeller Wert |
36 € je Apparat |
GSM oder Smartphone |
reeller Wert |
150 € |
36 € je Apparat |
gratis Internet |
60 € |
60 € |
60 € je Apparat |
Telefonabo |
reeller Wert |
in Pauschale von 150 € inbegriffen |
48 € |