Zians-Haas Rechtsanwälte

Arbeits- und Sozialrecht

Kündigung eines Arbeitnehmers: teure Nachwehen

Ein Arbeitnehmer kann relativ einfach entlassen werden: zumindest zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sind relativ kurze Kündigungsfristen zu beachten. Der Arbeitgeber hat im Nachhinein gegebenenfalls die Verpflichtung zu beweisen, dass er dem Arbeitnehmer nicht aus offensichtlich unvernünftigen Gründen, da er ansonsten verpflichtet ist, dem ehemaligen Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu 17 Wochen Gehalt zu bezahlen.

Sollte es im Laufe des Arbeitsvertrages zu Problemen kommen, sollten hierzu rein vorsorglich Belege (Abmahnung, Gesprächsnotizen, Zeugenaussagen, ...) gesammelt werden.

Die Kündigungsgründ sollten nicht im Kündigungsschreiben sondern erst auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt werden. Da diese Antwort form- und fristgebunden ist, wäre eine anwaltliche Beratung hierzu angebracht. Da der Arbeitgeber über eine Antwortfrist von 2 Monaten verfügt, ist keine übermässige Eile geboten.


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