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Zians-Haas Rechtsanwälte

Ehe- und Familienrecht

Wer muss Alimente bezahlen?

Es muss zwischen dem Unterhalt für die Kinder und dem Unterhalt zu Gunsten eines Ehepartners unterschieden werden.

Wenn das Hauptbeherbergungsrecht über die Kinder einem Elternteil zugewiesen worden ist, muss der andere sich finanziell an den Kosten beteiligen.

Dieser Beitrag hängt vom Lebensstandard der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes ab. Im belgischen Recht gibt es keine verbindlich festgelegten Alimentensätze (so wie z.B. die „Düsseldorfer Tabelle“ in Deutschland). Die Gerichte setzen die Beiträge nach freiem Ermessen fest. Im Rahmen einer Beratung kann eine realistische Einschätzung einer Alimentenforderung erteilt werden. Dazu ist es erforderlich, eine umfassende Einsicht in die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts zu nehmen. Die entsprechenden Unterlagen bzw. Zahlenangaben sind somit Voraussetzung zu einer entsprechenden Beratung. Der bekannte Soziologe Roland RENARD hat eine Methode entwickelt zur Berechnung des Unterhalts. Diese Methode wird durch einen Teil der belgischen Gerichte angewandt.

Der Unterhalt zwischen Ehegatten ist eng verknüpft mit der Schuldfrage.

Derjenige, der schuldig geschieden wird, kann für sich keinen Unterhalt beanspruchen, und muss, je nach Einkommenslage, damit rechnen, dass er Unterhalt für den Expartner bezahlen muss.

Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt einen  ausführlichen Beitrag zu dieser Methode veröffentlichen.


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