Zians-Haas Rechtsanwälte

Alternierendes Beherbergungsrecht bei Trennung der Eltern

04.10.2006

Alternierendes Beherbergungsrecht bei Trennung der Eltern

Endlich ist es raus!

Das von vielen  lang ersehnte Gesetz  über die alternierende Beherbergung der Kinder datiert vom 18.07.2006 und wurde am 04.09.2006 veröffentlicht. Es ist seit dem 14.09.2006 in Kraft.

Was bedeutet „eine alternierende Beherbergung“?

Die  Beherbergung der Kinder, d.h. ganz einfach der Aufenthalt bei jedem Elternteil soll vom zeitlichen Umfang gleich sein. Der Wechsel kann im Tages-, Wochen-, oder Zweiwochenrythmus erfolgen  usw.

Grundsätzlich sollen die Kinder soviel Zeit bei dem einen wie bei dem andren Elternteil verbringen.

Vor dem Richter, der im Falle der Trennung der Eltern bezüglich der Beherbergung  der Kinder entscheiden muss, können sich folgende Situationen stellen:
- Die Parteien sind sich einig entweder über eine alternierende Beherbergung oder über eine Beherbergung klassischer Art (z.b. hauptsächlich bei dem einen Elternteil und jedes zweite Wochenende bei dem anderen).  In diesem Fall wird der Richter diese Einigung bestätigen, es sei denn diese Einigung ist offensichtlich gegen die Interessen des Kindes.

- Die Parteien sind sich nicht einig: der eine will eine alternierende Beherbergung, der andere will sie nicht. In diesem Fall, und das ist die Neuheit, muss das Gericht vorrangig die Möglichkeit einer alterniernden Beherbergung prüfen. Der Elternteil, der mit einer alternierenden Beherbergung nicht einverstanden ist, muss stichhaltige Argumente liefern. Kann er nicht belegen, dass dieses Modell nicht im Interesse der Kinder ist, wird das Gericht dem Antrag auf alternierende Beherbergung des anderen Elternteils stattgeben.    Das Gericht muss sein Urteil ausführlich begründen, in dem es auf die speziellen Umstände des Falles eingeht.

Im Laufe des Verfahrens kann es vorkommen, dass die Parteien zwar sehr unterschiedliche Standpunkte beziehen, der Richter jedoch eine gewisse Diskussionsbereitschaft erkennen kann.

Er kann dann das Verfahren für eine sehr begrenzte Zeit  (maximal in Monat) aussetzen und die Parteien an einen gerichtlich anerkannten  Mediator oder Vermittler verweisen.

Wichtige Neuheit ist auch, dass die Angelegenheit  solange beim Jugendgericht eingeschrieben bleibt, solange die Kinder minderjährig sind. Dies bedeutet, dass selbst wenn ein Urteil gesprochen wurde, jedoch einige Zeit später wieder ein Streitpunkt sich auf tut,  das Gericht noch befasst ist und kein neues Verfahren eingereicht werden muss. Dies erspart den Parteien natürlich  Kosten.

Wir werden sehen, ob das neue Gesetz tatsächlich so viel bringt, wie der Gesetzgeber sich davon verspricht.

Es ging diesem Gesetz auch eine grundlegende Debatte voraus, nämlich die Debatte über die Vor- und Nachteile einer alternierenden Beherbergung.

Viele Spezialisten hatten auch Bedenken bezüglich der Folgen für die Kinder.

Andrea HAAS

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