Zians-Haas Rechtsanwälte

Neuer Führerschein

05.10.2006

Neuer Führerschein

Ein Königlicher Erlass vom 1.9.2006, der am 15.9.2006 in Kraft getreten ist, bestimmt, dass ein land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug, auf der öffentlichen Strasse gefahren wird, von einer Person gelenkt werden muss, die über den Führerschein der Kategorie F verfügt.

Dieser Königliche Erlass (K.E.) beinhaltet Übergangsregelungen. Fahrer, die vor dem 1.10.1982 geboren worden sind, sind von dieser Verpflichtung freigestellt.

Für die Fahrer, die zwischen dem 1.10.1982 und dem 31.8.1986 geboren sind (und für die ab dem 1.9.1986 geboren sind sind, falls sie über ein Zertifikat um Führen eines Traktors oder über den Führerschein der Kategorie B verfügen), sieht der K.E. eine Freistellung bis zum 31.12.2008 vor für die Fahrt zwischen dem Hof und dem Feld. Ab dem 1.1.2009 müssen diese Personen ebenso über einen Führerschein der Kategorie G verfügen, um einen Traktor auf dem öffentlichen Weg führen zu dürfen.

Um den Führerschein der Kategorie G erlangen zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Der Kandidat muss eine praktische und theoretische Prüfung absolvieren.

Guido ZIANS

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