Zians-Haas Rechtsanwälte

Europäischer Haftbefehl : verfassungskonform

12.10.2007

Der belgische Verfassungs-gerichtshof hat mit einem Urteil vom 10. Oktober 2007 den europäischen Haftbefehl nicht als verfassungswidrig erklärt.

Mit einem Gesetz vom 19. Dezember 2003 über den Europäischen Haftbefehl hat der belgische Gesetzgeber den Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt.

Gegen dieses Gesetz wurde eine Nichtigkeitsklage vor dem belgischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Mit einem ersten Urteil vom 13. Juli 2005 hat der Hof zwei Vorabentscheidungsfragen an Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt, die mit einem Urteil vom 3. Mai 2007 beantwortet wurden.

Grundlegend wurde in Frage gestellt, ob ein Rahmenbeschluss das geeignete Mittel war, um diesen Europäischen Haftbefehl einzuführen. Der EuGH war in seinem Urteil vom 3. Mai 2007 zu dem Schluss gekommen, dass kein Übereinkommen erforderlich war und dass der strittige Rahmenbeschluss nicht im Widerspruch zum EU-Vertrag steht. Dieser Meinung hat sich der belgische Verfassungsgerichtshof angeschlossen.

Des Weiteren hat der belgische Verfassungs-gerichtshof in diesem Zusammenhang keine Verstösse gegen die belgische Verfassung oder die Europäische Menschenrechtskonvention erkennen können. Der Verfassungsgerichtshof war der Meinung, dass die verfahrensrechtlichen Garantien bei einem Europäischen Haftbefehl weitgehend denjenigen des belgischen Gesetzes über die Untersuchungshaft entsprechen, so dass somit nicht von einer diskriminierenden Behandlung ausgegangen werden könne.

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