Zians-Haas Rechtsanwälte

Unterlassungsklage bei Umweltgefährdung

21.09.2007

Urteil des Verfassungs-gerichtshofes vom 19. September 2007 : Ein Einwohner kann eine Unterlassungsklage im Namen der Gemeinde einreichen, selbst wenn die Gemeinde die Genehmigung erteilt hat.

Das Gesetz vom 12. Januar 1993 verleiht u.a. einer Gemeinde ein Forderungsrecht bei Handlungen, die einen offensichtlichen Verstoß gegen Bestimmungen in Sachen Umweltschutz.

Manchmal ist jedoch so, dass ein Bürgermeister- und Schöffenkollegium aus diversen "politischen" Gründen nicht dazu gewillt ist, eine derartige Klage einzureichen. Dies gilt besonders in dem Fall, wo die entsprechende Gemeinde die entsprechende Umweltgenehmigung oder Städtebaugenehmigung erteilt hat.

Damit diese Unterlassung nicht zum Schaden der Gemeinde oder deren Einwohner geht, hat das neue Gemeindegesetz vorgesehen, dass ein Einwohner eine derartige Klage im Namen der Gemeinde führen kann. In diesem Fall muss dieser Einwohner jedoch auch das Prozessrisiko tragen und persönlich die Prozesskosten tragen und eventuelle Verurteilungen tragen.

In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob eine derartige Klage auch dann möglich ist, wenn die entsprechende Gemeinde die strittige Genehmigung, die die Grundlage der angefochtenen Handlung ist, erteilt hatte. Der Verfassungs-gerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 26. April und 19. September 2007 entschieden, dass im Rahmen eines derartigen Unterlassungsverfahrens der Gerichtspräsident auch die Gültigkeit der durch die Gemeinde erteilten Genehmigung zu prüfen hat. Gegebenenfalls kann das Gericht somit auf Antrag der Gemeinde eine von ... der Gemeinde erteilte Genehmigung aussetzen.

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