Zians-Haas Rechtsanwälte

Lohnpfändungsgrenzen : neue Beträge ab dem 1.1.2008

14.12.2007

Im Belgischen Staatsblatt vom 14.12.2007 wurden die neuen Beträge veröffentlicht.

Auf Grund eines Königlichen Erlasses vom 11. Dezember 2007 (Belgisches Staatsblatt vom 14.12.2007) sind ab dem 1.1.2008 sind folgende Pfändungs- und Abtretungsgrenzen bei Lohnempfängern und Selbständigen zu beachten:

Lohn

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 944 €

0 %

0 €

944 – 1014 €

20 %

14 €

1014 – 1119 €

30 %

31,50 €

1119 – 1224 €

40 %

42 €

mehr als 1224 €

100 %

Alles

Die Grenzwerte sind um 58 € pro Kind zu Lasten zu erhöhen.

Die Lohnpfändungsgrenzen gelten jedoch nicht, wenn rückständige Alimente eingetrieben werden müssen. Diese Unterhaltsschulden können auf dem vollen Lohn geltend gemacht werden.

Wenn ein Ersatzeinkommen bezogen wird, sind folgende Pfändungsgrenzen zu beachten :

Ersatz-einkommen

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 944 €

0 %

0 €

944 – 1014 €

20 %

14 €

1014 – 1224 €

40 %

84 €

über 1224 €

100 %

alles

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