Skiunfall – Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ?
11.02.2008Alle Jahre wieder stellt sich dieselbe Frage : der Angestellte war im Skiurlaub und kann in Folge eines Unfalls seine Arbeit nicht aufnehmen. Ist der Arbeitgeber dennoch verpflichtet die Lohnfortzahlung zu leisten ?
Das Gesetz lässt hierzu keinen Zweifel zu : wenn ein Arbeitnehmer nach einem Unfall im privaten Bereich arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leisten.
In zwei Ausnahmefällen ist der Arbeitgeber von der Lohnfortzahlung befreit :
- wenn der Arbeitnehmer an einem sportlichen Wettbewerb teilgenommen hat, bei dem für Zuschauer ein Eintrittsgeld erhoben wird UND der Arbeitnehmer in irgendeiner Form entlohnt wird;
- wenn der Arbeitnehmer einen groben Fehler begangen hat. Dieser „grobe“ Fehler muss vom Arbeitgeber bewiesen werden, was letztlich dazu führt, dass die Ausnahmeregelung nur in den seltensten Fällen zum Tragen kommen kann.