Zians-Haas Rechtsanwälte

Sozialwahlen - verdeckter Kündigungsschutz während 65 Tagen !

07.12.2007

Auch die zukünftigen und noch nicht bekannten Kandidaten verfügen über einen Kündigungsschutz !

Die Sozialwahlen finden zwischen dem 5.5. und 18.5.2007 statt. In den davon betroffenen Betrieben (ab 50 / 100 Arbeitnehmern) werden dabei die Mitglieder des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) oder den Betriebsrat bestimmt.

Ein Kandidat für ein derartiges Amt verfügt über einen Kündigungsschutz.

Weniger bekannt ist jedoch, dass bereits vor der "offiziellen" Kandidatur ein verdeckter Kündigungsschutz besteht. Dieser Schutz beginnt 30 Tage vor der Angabe des Wahldatums. Erst 35 Tage nach diesem Aushang müssen die Gewerkschaftsorganisationen die Kandidatenlisten einreichen. Wenn z.B. die Wahlen am 5.5.2008 stattfinden, reicht der verdeckte Kündigungsschutz vom 6.1. bis zum 11.3.2008.

Die Gefahr für den Arbeitgeber ist die folgende : wenn der betroffene Arbeitnehmer sich nach Erhalt der Kündigung auf eine Wahlliste setzen lässt, so genießt er vom Kündigungsschutz und den hohen Entschädigungszahlungen (bis zu 4 Jahre Gehalt !).

Wenn Entlassungen somit geplant sein sollten, sollten diese auf jeden Fall vor der Schutzperiode ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, wann die Kündigungsfrist ausläuft. Es kommt lediglich auf den Beginn der Kündigungsfrist an.

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer jedoch nur deswegen entlassen sollte, um eine "erahnte" Kandidatur und den damit verbundenen Kündigungsschutz zu vermeiden, riskiert eine Entschädigung für missbräuchliche Kündigung zu bezahlen...

Es ist somit offensichtlich, dass in diesem Zusammenhang größte Vorsicht geboten ist...

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