Zians-Haas Rechtsanwälte

Wohnmietverträge : ab 15.6.2007 : Schriftform

10.06.2007

Ab dem 15.6.2007 müssen nunmehr alle Wohnmietverträge schriftlich abgeschlossen werden. Im Belgischen Staatsblatt vom 5.6.2007 wurde dieses seit längerem angekündigte Gesetz vom 26.4.2007 veröffentlicht.

Erklärtes Ziel dieses Gesetz ist es den Mietern einen größeren Rechtsschutz einzuräumen. Diese Gesetzesänderung ist mit einer anderen Gesetzesnovelle in Zusammenhang zu bringen : Wohnmietverträge müssen ja seit kurzem einregistriert werden. Dies ist natürlich nur für schriftliche Verträge möglich. Durch die Einregistrierung erhält der Mieter u.a. bei einem Verkauf der Immobilie eine höhere Sicherheit, da die zu beachtenden Kündigungsfristen dann länger sind (3 anstatt 6 Monate).

Falls es dennoch zu mündlichen Mietverträgen kommen sollte, ist der Mietvertrag dennoch verbindlich für Vermieter und Mieter. Jede Vertragspartei kann jedoch fordern, dass die mündliche Vereinbarung ebenfalls schriftlich abgefasst wird. Sollte es nicht innerhalb von 8 Tagen nach einer Aufforderung, die per Einschreiben oder per Gerichtsvollzieher an die andere Vertragspartei zu schicken ist, zu einer entsprechenden Regelung kommen, kann der Friedensrichter mit einer Klage befasst werden. In diesem Fall wird der Richter ein Urteil verkünden, das als schriftlicher Vertrag gelten wird.

In dem schriftlichen Vertrag sind folgende Mindestangaben zu anzuführen :

- die Identität aller Vertragsparteien,
- das Datum des Inkrafttretens des Vertrages,
- die Bezeichnung aller Mieträume und Immobilienteile, die zum Mietobjekt gehören,
- die Höhe der Miete.

Mündliche Verträge, die vor dem 15.6.2007 abgeschlossen wurden, bleiben in ihrer bisherigen mündlichen Form gütig und es ist nicht möglich, die schriftliche Abfassung dieser Vereinbarung einzufordern oder einzuklagen. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzesprojektes sollte diese Verpflichtung auch auf alte Verträge ausgedehnt werden. Diese Anforderung ist jedoch gestrichen worden.

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