Zians-Haas Rechtsanwälte

Entschuldbarkeit nach Konkurs : nun auch für den geschiedenen Ehepartner

28.08.2008

Ein Gesetz vom 18.7.2008 (Belgisches Staatsblatt vom 28.8.2008)ändert die Rechtslage.

Die bisherige Fassung des Konkursgesetzes führte dazu, dass die Entschuldbarkeit des Konkursschuldners zwar die Ehefrau, aber nicht die geschiedene Ehefrau von den Restschulden befreitet.

Der Verfassungsgerichtshof hatte in einem Urteil vom 7.3.2007 etwas überraschend entschieden, dass dieser Behandlungsunterschied nicht diskriminierend sei. Um diese ungerechte Situation zu regeln, war somit eine Intervention des Gesetzgebers erforderlich.

Mit dem Gesetz vom 18.7.2008 wurde der geschiedene Ehegatte nunmehr dem Ehegatten des Konkursschuldners gleich gestellt.

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