Abschleppkosten bei Falschparken - nicht immer für den Fahrzeugbesitzer !
11.03.2008Wer zahlt die Abschleppkosten, wenn das Fahrzeug ursprünglich nicht im Parkverbot stand und der Fahrzeugeigentümer nicht angetroffen werden kann ? Der Kassationshof hat am 24. Januar 2008 hierzu ein Urteil verkündet. Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug ordnungsgemäß an einer Stelle abgestellt, wo die Parkdauer nicht beschränkt war. Daraufhin fuhr er in Ferien. Während seiner Abwesenheit wurde seitens der Gemeinde ein zeitweiliges Parkverbot für diese Stelle angeordnet. Ein Abschleppdienst schleppte das Fahrzeug ab, nachdem der Fahrzeugeigentümer nicht angetroffen werden konnte. In diesem Kontext stellte sich die Frage, wer letztlich die Abschleppkosten zu tragen hatte.
Die Antwort des Kassationshofes hat der betroffenen Gemeinde sicherlich keine Freude bereitet : der Kassationshof beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung, die es nicht erlaube, unter diesen Umständen die Kosten zu Lasten des Autofahrers zu legen...