Zians-Haas Rechtsanwälte

Kassationshof verwirft den Rekurs der Gemeinde Lessines in der Gemeindesteueraffäre

19.03.2008

Gemeinden, die ihre Zuschlagsteuer zu spät verabschiedet haben stehen vor finanziellem Chaos

Mit dem Entscheid vom 14. März 2008 bestätigte der Kassationshof die Gesetzwidrigkeit der Gemeindesteuern auf die Einkommensteuer für die Gemeinden, die die Steuer nicht in dem Jahr verabschiedet haben, in dem die besteuerten Einkünfte erzielt wurden.

Im konkreten Fall hatte der Gemeinderat die Steuer für die Einkünfte 2000 von 7 % auf 8 % der Einkommensteuer angehoben. Dies fand ein Steuerexperte aber nicht legal, da die Erhöhung erst im Februar 2001 abgestimmt wurde. Dies verstößt gegen das Rechtsprinzip des Verbotes der Rückwirkung von Steuergesetzen.

Obwohl dieses Prinzip eigentlich schon immer bekannt war, haben die Gemeinden (mehr als 300 im Jahr 2007!) dagegen verstoßen.

Eine Katastrophe für die Gemeindeeinnahmen bahnt sich an, da für die letzten Steuerbescheide in den meisten Fällen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Frist beträgt 6 Monate ab Versand des Steuerbescheids.

Die betroffenen Gemeinden appellieren bereits an den Zivilgehorsam ihrer Bürger und hoffen, dass es keine Welle von Einsprüchen geben wird.

Auch der föderale Finanzminister hat reagiert und möchte (zumindest für das Jahr 2006) ein Gesetz auf den Weg bringen, welches ausnahmsweise die rückwirkende Verabschiedung von Steuerzuschlägen erlauben würde.

Es ist zu hoffen, dass die Gemeinden in Zukunft ihre Entscheidungen über die Steuern fristgerecht verabschieden werden, damit es keine Diskussionen und böse Überraschungen mehr gibt.

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