Zians-Haas Rechtsanwälte

Steuerfreier Bonus von 2.200 € für Arbeitnehmer

18.03.2008

Seit dem 1. Januar 2008 ist möglich, Arbeitnehmern einen Bonus bis zu 2.200 € auszuzahlen, der steuerfrei ist. Der Arbeitgeber muss lediglich 33 % Sozialabgaben abführen.

Diese Neuerung wurde mit einem kollektiven Arbeitsabkommen vom 20.12.2007 und einem Gesetz vom 21.12.2007 eingeführt.

Dieses neue Bonussystem ist sowohl für den Arbeitnehmer wie auch den Arbeitgeber interessant, da damit weitaus weniger Steuer- und Sozialabgaben anfallen.

Dieses Bonussystem setzt voraus, dass ein Arbeitsabkommen abgeschlossen wird, in dem die Ziele zu definieren sind, die das Unternehmen oder eine Gruppe von Arbeitnehmern erreichen muss. 

Dieses Bonussystem darf jedoch kein "Lohn" ersetzen.

Die zu erreichenden Ziele müssen klar definiert werden (z.B. Umsatzziele, Anzahl neuer Kunden, ...). Es ist jedoch ausgeschlossen, die Auszahlung der Prämie vom Börsenkurs der Firma abhängig zu machen. Es darf sich nicht um Ziele handeln, die alleine von einer Person abhängen. Ebenso ist ausgeschlossen, dass das zu erreichende Ziel in jedem Fall erreicht wird.

In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass dieser Bonus nicht bei der Festlegung des Feriengeldes, der Endjahresprämie oder der Kündigungsentschädigung berücksichtigt wird. Auch in kleinen Unternehmen bietet dieses neue Bonussystem die Möglichkeit ohne die üblichen, hohen Lohnnebenkosten, eine "Lohnerhöhung" zu gewähren... Der Arbeitgeber kann den Bonus natürlich auch staffeln und muss nicht gleich den Maximalbetrag von 2.200 € gewähren. Auch geringere Bonusbeträge sind rechtlich möglich.

Damit tatsächlich nur Sozialabgaben von 33 % anfallen ist jedoch peinlich genau auf die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen zu achten. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen rechtlich einwandfrei formuliert und beachtet werden.

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