Zians-Haas Rechtsanwälte

Teilzeitarbeit - Feiertag an einem freien Tag ?

25.04.2008

Was geschieht falls ein Teilzeitangestellter an einem gesetzlichen Feiertag sowieso nicht arbeiten müsste ?

Im Mai gibt es wieder eine Reihe gesetzliche Feiertage (erster Mai, Pfingsten). Bei Teilzeitangestellten führt dies immer wieder zu der Frage, ob der Feiertag "verloren" ist, falls der Teilzeitangestellte an diesem Tag auf Grund seines Stundenplanes nicht arbeiten musste.

Bei einem Teilzeitangestellten, der jeden Tag zu einer festen Zeit arbeitet, stellt sich die Frage nicht. Er hat einen Anspruch auf die 10 gesetzlichen Feiertage oder auf einen Ausgleichstag, falls der Feiertag auf einen Sonntag oder einen anderen Tag fällt, an dem sowieso nicht gearbeitet wird.

Der Teilzeitangestellte, der z.B. nur an drei von fünf Tagen arbeitet, stellt sich die Frage anders. Falls der gesetzliche Feiertag auf einen Freitag fällt und dies kein vertraglicher Arbeitstag ist, besteht kein Anspruch auf einen Ausgleichstag.

Falls der Teilzeitangestellte eine variable Arbeitszeit hat, hat er entweder Anspruch auf den Feiertag, falls dieser ihm als Arbeitstag zugewiesen worden ist, oder er hat Anspruch auf eine Ausgleichsentlohnung.

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