Zians-Haas Rechtsanwälte

Keine Verkehrssteuer für behinderte Person, die selbst nicht fahren kann

11.01.2008

Der Verfassungsgerichtshof hat am 28. November 2007 entschieden, dass es verfassungswidrig wäre nur der behinderten Person, diese Freistellung zu gewähren, der das Fahrzeug selbst steuern kann.

Es stellte sich die Frage, ob gesetzliche Bestimmung, die die Freistellung daran knüpfte, dass die behinderte Person selbst das Fahrzeug steuerte, nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstößt.

Der Verfassungsgerichtshof hat am 28. November 2007 entschieden, dass es verfassungswidrig wäre, die Steuerbefreiung nur dann zu gewähren, wenn die betroffene Person das Fahrzeug selbst steuern könnte. Wenn das Fahrzeug auf Grund des Gesundheitszustands erforderlich ist müsste die Steuerbefreiung gewährt werden. Dies gilt ebenso noch für den Fall, dass der Ehepartner das Fahrzeug zu Haushaltszwecken nutzt.

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