Zians-Haas Rechtsanwälte

EuGH bestätigt freie Anwaltswahl

03.10.2009

Mit einem Urteil vom 10. September 2009 bestätigt der EuGH die freie Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste über die Rechtsmäßigkeit einer Klausel urteilen, die es dem Rechtsschutzversicherer erlaubte in Versicherungsfällen, in denen eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern durch dasselbe Ereignis geschädigt wird, einen Anwalt für alle Betroffenen zu bezeichnen und damit das Recht des einzelnen Versicherungsnehmers auf freie Anwaltswahl beschränken (sogenannte „Massenschadenklausel“).

Der EuGH hat hierzu eine klare Entscheidung : der Versicherer darf sich dieses Recht nicht vorbehalten. Daraus ergibt sich das Recht jedes Versicherungsnehmers, selbst seinen Anwalt auszusuchen.

<< zurück