Sozialabgaben : neue Verjährungsfristen
02.01.2009Ab dem 1.1.2009 wird die Regelfrist auf 3 Jahre reduziert. Bei Betrug gilt eine Frist von 7 Jahren. Forderungen des Landesamtes für Sozialsicherheit (LSS) oder gegen dieses Amt verjähren nunmehr nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren. Bislang belief sich diese Frist auf 5 Jahre.
Das Programmgesetz vom 22. Dezember 2008 hat die Frist jedoch auf 7 Jahre verlängert, falls der Arbeitgeber einen Betrug begangen haben sollte oder falls wissentlich unrichtige Angaben seitens des Arbeitgebers eingereicht worden sind.