Zians-Haas Rechtsanwälte

Bescheinigung für ausländische Firmenfahrzeug

22.10.2009

Fahrer, die ohne Bescheinigung unterwegs sind, riskieren hohe Geldstrafen.

Wer in Belgien wohnt, muss bei der Nutzung eines ausländischen Firmenfahrzeuges in Belgien eine Bescheinigung des Mehrwertsteueramtes vorlegen können.
Das zuständige Amt ist das des Wohnsitzes des Fahrers.
Das entsprechende Antragsformular finde Sie hier.

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