Bescheinigung für ausländische Firmenfahrzeug
22.10.2009
Fahrer, die ohne Bescheinigung unterwegs sind, riskieren hohe Geldstrafen.
Wer in Belgien wohnt, muss bei der Nutzung eines ausländischen Firmenfahrzeuges in Belgien eine Bescheinigung des Mehrwertsteueramtes vorlegen können.
Das zuständige Amt ist das des Wohnsitzes des Fahrers.
Das entsprechende Antragsformular finde Sie hier.