Alleiniges Wohnrecht eines getrennten Ehepartners kann als Alimente gelten
16.08.2010Steuerliche Absetzbarkeit der Zurverfügungstellung der Wohnung bestätigt
Wenn Paare sich trennen, muss einer die eheliche Wohnung verlassen. Oftmals ist diese Wohnung das gemeinsam erworbene und ggf. noch immer abzuzahlende Haus.
Selbst wenn das Eigentum an der Wohnung bei einem allein liegt, kann das Gericht dem anderen Ehepartner das Recht einräumen, dort mit den Kindern zu wohnen.
Diese Situation kann als Alimente in Natura analysiert werden.
Kann derjenige, der aus „seiner“ Wohnung auszieht, diese Alimente in Natura steuerlich geltend machen?
Der Appellationshof Gent hat eine ältere Rechtsprechung der Appellationshöfe Brüssel und Lüttich bestätigt.
(Gent, 11.12.2007)