Zians-Haas Rechtsanwälte

Was ist ein nicht unterschriebenes Dokument der Steuerverwaltung wert?

15.09.2010

Wird die Steuerverwaltung auf gleichem Fuße behandelt wie der Steuerpflichtige selbst?

Falls der Steuerpflichtige einen Steuereinspruch beim Regionaldirektor einreicht, welcher er durch ein Versäumnis nicht unterschrieben hat, so wird dieses Dokument als nichtig betrachtet und der Steuereinspruch kann, falls die Frist bereits verstrichen ist beim Entdecken der fehlenden Unterschrift.

Und die Verwaltung: muss sie auch mit einer solchen Konsequenz rechnen?

Ja, wenn es nach dem Gericht Erster Instanz Mons (Urteil vom 20.05.2008) oder Lüttich (Urteile vom 30.03.1994 und 05.10.1994) geht.

Das Gericht aus Mons musste entscheiden, ob eine Berichtigungsmitteilung, die nicht unterschrieben war, rechtsgültig ist. Falls nicht, so würde dies die Annullierung der gesamten Besteuerung nach sich ziehen, da die Mitteilung eine wesentliche Formvorschrift ist, die mit der Nichtigkeit des Besteuerungsverfahrens bestraft wird.

Dem Gericht blieb nicht anders übrig, als die Besteuerung zu annullieren, da die Verwaltung nicht nachweisen konnte, dass es sich bei der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Mitteilung nicht um eine Fälschung handelt.

Die Verwaltung muss also genauso wie der Steuerpflichtige darauf achten, dass sie ihre Entscheidungen und Mitteilung unterschreibt.

<< zurück