Baugenehmigungsrecht : ab dem 1.9.2010 : Verstädterungsgenehmigung
19.07.2010Mit einigem Verzug tritt die Reform vom 30.4.2009 zum 1.9.2010 in Kraft(Staatsblatt vom 19.7.2010). Das Dekret vom 30. April 2009 ersetzt die bisherige "Parzellierungsgenehmigung" durch die "Verstädterungsgenehmigung".
Die Umsetzung dieser Reform hat relativ viel Zeit in Anspruch genommen. Erst in der Ausgabe des Belgischen Staatsblattes vom 19. Juli 2010 hat der zuständige Minister sein Rundschreiben vom 3. Juni 2010 veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auch der Erlass der Wallonischen Region zur Festlegung der Form der entsprechenden Verwaltungsentscheidungen veröffentlicht.
In der Vergangenheit war es oft schwierig, eine einmal verabschiedete Parzellierungsgenehmigung geändert zu bekommen, da dazu die Zustimmung von 3/4 der betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich war. Ab dem 1. September 2010 kann eine Änderung auf Initiative der Behörde oder eines betroffenen Eigentümers erfolgen und in diesem Fall ist es nicht mehr erforderlich, diese Mehrheit zu erlangen.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Reform mit Vernunft umgesetzt wird. Selbst der Minister sieht sich dazu verpflichtet, diese abschließen in seinem Rundschreiben zu erwähnen (Zitat : "Wir dringen darauf, dass jeder einer mit Vernunft und unter Beachtung der Zielsetzungen der verordnungsrechtlichen Bestimmungen handeln wird."). Bekanntlich kann auch darüber streiten, was vernünftig ist...