Zians-Haas Rechtsanwälte

Kettenverkäufe an Unternehmen - auch strafbar

12.05.2011

Ab dem 16. Mai 2011 gibt es strafrechtliche Sanktionen für Kettenverkäufe mit Unternehmen.

Das Gesetz vom 6.4.2010 über Marktpraktiken und Verbraucherschutz verbietet Kettenverkäufe als gesetzwidrige Vorgehensweise. Bereits unter der vorherigen Gesetzgebung waren derartige Verkäufer verboten, da in der Regel nur die Organisatoren dieser Verkäufe große Gewinne damit machen und letztlich die späteren Käufer den Schaden haben und zu hohe Preise zahlen. Bei der Gesetzesreform von 2010 war jedoch vergessen worden, strafrechtliche Sanktionen vorzusehen, wenn diese Verkaufsform andere Unternehmen betrifft. Mit dem Gesetz vom 14.4.2011 ist dieses Versehen behoben worden.

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