Zians-Haas Rechtsanwälte

Notarielle Testamente

02.02.2011

Notare, die ein Testament für eine Person aufsetzen, sind ab sofort nicht mehr verpflichtet, dieses mit der Hand zu schreiben. Natürlich dürfen sie das weiterhin tun, jedoch ist auch die maschinenschriftliche („getippte“) Form erlaubt.

Allerdings schreibt Artikel 972 des Zivilgesetzbuches weiterhin vor, dass notarielle Testamente immer noch in Papierform erstellt werden müssen. Außerdem müssen folgende Regeln immer noch beachtet werden:

- Der Notar muss natürlich das Testament so aufsetzen, wie es ihm diktiert wird;

- Das handgeschriebene bzw. ausgedruckte Exemplar muss ohne Abkürzungen, Lücken, oder Intervallen aufgestellt werden;

- Jedes Blatt des Testaments muss die Seitenzahl angeben.

Der Gesetzesgeber hat daher auch verdeutlicht, dass die Papierform immer noch verpflichtend ist. Eine entmaterialisierte Form des Testaments ist also (noch) nicht erlaubt.

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