Zians-Haas Rechtsanwälte

Urteil in Sachen gelbe Schilder: Zoll darf PKW nicht ohne Titel beschlagnahmen

11.09.2012

Gericht Erster Instanz in Eupen bremst Zollpraxis aus

Dem Eupener Pfändungsgericht wurde ein Fall vorgelegt, bei dem die Zollbehörden ein Fahrzeug gepfändet hatten.

Es handelte sich um ein Fahrzeug, das durch eine in Belgien wohnhafte Person gesteuert wurde. Das Fahrzeug wurde mittels Leasingvertrag einem belgischen Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Das Zollamt führte eine Kontrolle durch und stellte fest, dass keine Bescheinigung vom Mehrwertsteueramt vorlag. Daraufhin setzten die Zollbeamten die zu zahlende Steuer fest und verlangten deren sofortige Zahlung.

Sie bedienten sich des Art. 33 des Gesetzbuches der gleichgestellten Steuern, der vorsieht, dass im Falle dass die Nichtzahlung der Verkehrssteuern auf der öffentlichen Straße festgestellt wird, diese Steuern sofort zu zahlen sind, oder aber das Fahrzeug stillgelegt (zurückbehalten) werden kann.

Das Gericht stellte als erstes fest, dass die Zollbehörden nicht befugt sind, selbst die Steuer festzusetzen.

Weiter stellt die Pfändungskammer fest, dass kein Steuerbescheid vorliegt. Somit konnten die Zollbeamten auch keine Nichtzahlung einer fälligen Steuer feststellen.

Die Rückgabe des Fahrzeuges wurde angeordnet

(Pfändungsgericht Eupen, 04.09.2012)

<< zurück