Zians-Haas Rechtsanwälte

Kampf gegen Schwarzgeld verschärft

02.04.2012

Neuer Gesetzentwurf sieht verschärfte Bedingungen für Zahlung bei Immobilienkauf vor

Der neueste Entwurf des sogenannten Programmgesetzes sieht eine weitere Verschärfung der Zahlungsmöglichkeiten bei Immobilienkäufen vor.

Zur Erinnerung: bereits jetzt muss der Kaufpreis durch Banküberweisung oder mittels Bankscheck bezahlt werden, mit Ausnahme für einen Betrag, der 10% des Preises und maximal 15.000 € nicht übersteigt.
Falls der Notar oder Immobilienmakler feststellt, dass diese Bestimmung nicht eingehalten wird, ist er zur Anzeige verpflichtet.
Im Programmgesetzt ist nun vorgesehen, die Schwelle von 15.000 € auf 5.000 € ab in Kraft treten der neuen Regelung herabzusetzen und ab 2014 jede Barzahlung sogar ganz verschwinden zu lassen.


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