Zians-Haas Rechtsanwälte

Wer schreibt der bleibt…

06.03.2012

Wer kennt das nicht: ein Dienstleister, der als multinationaler Konzern organisiert ist, verursacht Probleme, weil entweder die Abrechnung nicht stimmt oder die Dienstleistung nicht so funktioniert wie vereinbart.

Die erste Reaktion ist oft, zum Hörer zu greifen und den technischen Dienst des Dienstleisters anzurufen. Nachdem der Frust dann abgelassen wurde, ändert sich erst einmal nichts. Selbst nach Gesprächen, die sich über Wochen hinziehen, geschieht nichts.

Plötzlich erhält der Konsument eine Rechnung oder einen Brief, in dem von den Problemen nicht in einer einzigen Zeile etwas zu lesen ist. Trotzdem soll er für einen Dienst zahlen, der nicht korrekt funktioniert oder nicht richtig abgerechnet wurde.

Wie kann man sich vor solchen Fällen schützen? Hier ein paar Tipps:

-Immer schriftlich, nicht nur mündlich die Probleme auf den Tisch bringen. Zwar ist nicht immer die Postadresse bekannt, aber per e-mail und Fax sind die Dienstleister auf jeden Fall zu erreichen.

-Hartnäckig bleiben und mündliche Zusagen seitens des Dienstleisters schriftlich bestätigen. Gegenüber Geschäftsleuten (und somit auch den Multis) gilt: wenn der Vertragspartner etwas schreibt, gegen das das Unternehmen nicht protestiert hat, so gilt es als angenommen.

Fall- Falls nichts hilft, schnell (nicht erst nach Monaten) den Ombudsmann einschalten. Diesen gibt es in vielen Bereichen (Telekommunikation, Post, Bahn, Banken, etc.)

-Falls auch das nichts hilft, gehen Sie zum Rechtsanwalt. Vergessen Sie nicht, die ganze Prozedur zu dokumentieren, damit immer Beweise für das vorhanden sind, was gesagt und geschrieben wurde.

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