Zians-Haas Rechtsanwälte

Validierung der MwSt-Nummer auch über EU-Webseite möglich

18.12.2012

Wer eine Rechnung an einen anderen Mehrwertsteuerpflichtigen ausstellt, sollte sich vergewissern, ob dieser tatsächlich eine MWSt-Nummer hat.


© Foto : Gerd Altmann pixelio.de
Laut Miteilung des Finanzministeriums kann eine MWSt-Nummer nicht nur über das Central Liaison Office (CLO) oder das Bureau Central de TVA pour Assujettis Etrangers (BCAE) angefragt werden, sondern auch direkt bei den EU-Behörden.
Die Zertifikate dieser Behörde sind ausreichend.

Der Link zu dieser EU-Webseite lautet: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/


<< zurück